AGB`s

§ Allgemeine Geschäftsbedingungen – für Hüpfburgenevent

Allgemeines
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Verträge mit M & M Team. Diese AGB erkennt der Auftraggeber für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an. Bezugnahmen oder Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf eigene AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

Angebot und Vertragsabschluß


Die Angebote der Firma M & M Team sind Umsatzsteuerfreie Leistungen gemäß §19(1) UStG, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch eine mündliche oder schriftliche Auftragserteilung seitens des Auftraggebers zustande. Internet-Bestellungen sind auch ohne Unterschrift für den Auftraggeber bindend. Vertraglich Änderungen bedürfen der Schriftform.

Zahlungsbedingungen


Die Bezahlung erfolgt nach Absprache in Teilbeträgen oder spätestens nach Event Abschluss.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnungen von M & M Team innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen. Barzahlungen bedarf grundsätzlich der Absprache. Bei Vertragsabschluß ist eine Vorauszahlung in Höhe von 200 Euro zu entrichten.
M & M Team ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und einen evtl. Schadensersatz geltend zu machen, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen im Verzug ist und der Betrag nicht innerhalb der gemahnten Fristen eingeht.
Umstände, die M & M Team nach dem jeweiligen Vertragsabschluß bekannt werden und die begründete Zweifel an der Bonität des Auftraggebers aufkommen lassen, haben die sofortige Rechnungsstellung der bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Arbeitsleistung und/ oder der im voraus angefallenen auftragsbezogenen Ausgaben zur Folge.
Aufrechnung und Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Wetterrisiko

  • Bei Regen oder starkem Wind dürfen die Mietobjekte nicht im Freien betrieben werden.
  • Sollte für den Miettag Dauerregen angesagt sein, können Sie den Mietartikel am Vortag bis 9.00 Uhr stornieren und zahlen lediglich 50% des Mietpreises. Sollten Sie innerhalb eines Kalenderjahres erneut bei uns buchen, verrechnen wir die bereits geleisteten Zahlungen.

Preise

  • Sonderarbeiten, die dem ursprünglichen Auftrag nicht entsprechen, werden gesondert berechnet.

Betreuung und Service

  • Betreuung beträgt max. 8 Std. mit kleinen Pausen zwischendurch.
  • Der Betreuenden Person stehen Pausen zu, die Sie selbständig durchführt.
  • Betreuung findet grundsätzlich durch eigenes Personal statt.

Vermietung Privathaushalte

Bei Vermietung an Privatpersonen ist immer eine Barzahlung in Vorkasse zu leisten.

Haftung Betriebsgefahr und Versicherung

1.Schadensersatzansprüche uns gegenüber können nicht geltend gemacht werden, wenn bedingt durch höhere Gewalt die Aktion nicht rechtzeitig beginnen oder durchgeführt werden können. Wenn Aktionsmodule während der Aktionszeit beschädigt werden und eine planmäßige Durchführung nicht mehr möglich ist. Die Fristen verlängern sich aber angemessen. Soweit die Haftung nicht ausgeschlossen werden kann, sind Ansprüche des Mieters uns gegenüber, die über eine Erstattung der geleisteten Mietzahlung hinausgeht, ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, eine Aktion zu unter-bzw. abzubrechen, wenn die Betriebsvoraussetzungen nicht eingehalten werden, oder die Gäste gegen die Sicherheitsregeln verstoßen. Sollten die Platzbedingungen nicht erfüllt und eine Durchführung der Aktion deshalb nicht möglich sein, trägt der Veranstalter die durch den Ausfall entstandenen Kosten. Absagung eines Event´s ohne einer Behördlichen Aufforderung ( Corona ) werden in Rechnung gesetzt, im Regelfall 50% der Rechnungssumme.

2. Vermietung mit Betreuung: Alle vom Vermieter beaufsichtigten Aktionen sind Haftpflicht versichert. M & M Team übernimmt die Aufsicht des Spielbetriebes durch instruiertes Personal. Hierbei übernehmen wir jedoch keine Aufsichtsverpflichtung i.S.v. § 832 BGB. Eine Haftung für Schäden, die Personen im Rahmen des Spielbetriebes einem Dritten widerrechtlich zufügen, ist ausgeschlossen. Auf Seiten des Vertragspartners oder Dritten bestehende Aufsichtspflichten werden nicht auf uns übertragen.

3. Betriebsvoraussetzungen
Für aufblasbare Geräte benötigen wir eine ebene, gereinigte Fläche, z.B. Gras oder Pflastersteine (keine Schotterplätze ). Direkte Zufahrt für einen Transporter (mit Anhänger) muss gewährt sein – Sollte dieses nicht möglich sein, bitten wir um vorherige Absprache. Die Bereitstellung von Strom (230 V, 16 A) in Aktionsnähe (40 m ) ist Sache der Veranstalter. Bei widrigen Witterungsverhältnissen wie Regen und starkem Windaufkommen (ab ca. Windstärke 5) werden aufblasbare Module, nicht betrieben.

4. Allgemeine Bestimmungen
Die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen ( z.B. Aufstellen auf öffentlichen Flächen ) oder Anmeldungen ( z.B. GEMA o.ä. ) liegt organisatorisch und kostenmäßig im Verantwortungsbereich des Mieters. Sollte einer oder mehrere Punkte des Vertrages nichtig sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Punkte oder gar des gesamten Vertrages zur Folge. Gerichtstand für etwaige Streitigkeiten ist Kleve. 

Call Now Button